Reform der europäischen Agrarpolitik entscheidet auch über die Zukunft der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft
Antrag der Fraktion der CDU / Drucksache 13/4053 I. Das Leitbild einer zukunftsfähigen Agrarpolitik ist eine nachhaltige, flächendeckende und wettbewerbsfähige Landwirtschaft, die bei Qualitäts-und Kostenführerschaft
1.hochwertige und gesunde Nahrungsmittel in regionaltypischer Vielfalt erzeugt und möglichst verbrauchernah vermarktet, 2.die Tiere artgerecht hält, 3.die Pflanzen umweltschonend und unter dem Gesichtspunkt der Nahrungsmittelqualität anbaut, 4.die Natur und die Kulturlandschaft schützt und pflegt, 5.ein angemessenes, existenzsicherndes Einkommen erzielt, 6.eine prägende Größe im ländlichen Raum bleibt und ein wichtiger Faktor für dessen soziale und wirtschaftliche Stabilität. Die Zukunft der rund 53.000 landwirtschaftlichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen wird entscheidend von der europäischen Agrarpolitik bestimmt. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben sich im Herbst 2002 auf den finanziellen Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik bis 2013 geeinigt. Jetzt geht es um die richtige Verteilung der Mittel innerhalb dieses Rahmens. Falsche Weichenstellungen auf europäischer Ebene können nur noch unzureichend durch eine bessere Agrarpolitik auf Bundes- und auf Landesebene gemildert werden. Die gemeinsame Stellungnahme der Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zur Halbzeitbilanz der Agenda 2000 sind keine tragfähige Grundlage für eine nachhaltige, flächendeckende und wettbewerbsfähige Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. II. Folgende Eckpunkte einer Reform der europäischen Agrarpolitik sind die Grundlage für eine zukunftsfähige Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen: 1. Laufzeit der Agenda-Beschlüsse bis Ende 2006 Die europäische Landwirtschaft braucht Planungssicherheit und verlässliche Perspektiven. Dies erfordert die volle Laufzeit der Agenda 2000 Beschlüsse bis Ende 2006. Von daher muss seitens Deutschlands in Brüssel die französische Position unterstützt werden, dass keinesfalls Teile der Reformvorschläge, wie von der EU-Kommission gewünscht, bereits 2004 in Kraft treten dürfen. 2. System der Direktzahlungen mit nationaler Kofinanzierung nach 2007 Die EU-Kommission schlägt vor, das System der direkten Beihilfen fortzuführen. Ohne diese ist die europäische Landwirtschaft unter derzeitigen Kosten- und Preisbedingungen im internationalen Vergleich nicht möglich. Zur Erhaltung einer multifunktionalen Landwirtschaft sind sie dringend notwendig. Wie bereits bei den Agrarumweltmaßnahmen sollte für den Bereich der Direktzahlungen eine verpflichtende nationale Kofinanzierung verankert werden. In Deutschland muss die Kofinanzierung vollständig und dauerhaft durch den Bund sichergestellt werden. 3. Festschreibung der bisherigen Prämienplafonds für die Mitgliedsstaaten Es muss an dem Prinzip festgehalten werden, die bisherigen Prämienplafonds für die Mitgliedstaaten zu garantieren. 4. Regionale Verantwortung muss die künftige europäische Agrar- und Strukturpolitik bestimmen Die regionalen Gestaltungsmöglichkeiten haben eine hohe Bedeutung. Im Bereich der ländlichen Entwicklungspolitik, der Agrarstruktur- und der Umweltpolitik ist die regionale Zuständigkeit mit entsprechendem Gestaltungsraum tiefgreifend auszubauen, um eigene Förderschwerpunkte setzen zu können. Die Kompetenz der Gemeinschaft muss sich auf die Festlegung der Rahmenbedingungen beschränken und das Subsidiaritätsprinzip beachten. Der EU sollte in den genannten Bereichen weiterhin eine ergänzende Finanzierungskompetenz zukommen. Auch im Bereich der Direktzahlungen sollte den Regionen künftig eine stärkere Gestaltungskompetenz zufallen. 5. Kombinierte Flächenprämie statt Betriebsprämie Der Vorschlag der EU-Kommission der Entkopplung in Verbindung mit einer Betriebsprämie erscheint nur vordergründig attraktiv. Ihre Realisierung führt jedoch zu unüberwindbaren wirtschaftlichen Problemen der Betriebsentwicklung, unvertretbarer Bürokratie, Akzeptanzproblemen und Benachteiligungen bis hin zur Diskriminierung. Auch die laufenden WTO-Verhandlungen erfordern keine vollständige Entkoppelung der Prämien. Die künftige Gestaltung der Prämien in der EU in der 1. Säule muss sich an folgenden Zielen und Kriterien orientieren: - Einkommensstützung, - Bewirtschaftung, - Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau, - WTO-Vereinbarkeit und - Legitimationsfähigkeit. Ziel ist die Einführung einer regionalisierten und differenzierten Flächenprämie ab dem Jahr 2013. Die Übergangszeit ab 2007 bis zur Einführung der Flächenprämie sollte wie folgt gestaltet werden: - Nach Ackerland und Grünland differenzierte Flächenprämie in Kombination mit einer betriebsindividuellen, personenbezogenen Zusatzprämie entsprechend der einzelbetrieblichen Prämienhöhe auf Basis des regionalen Prämienplafonds. - Auf dem Ackerland sind die bisher ausgleichsberechtigten Kulturpflanzen sowie das Ackerfutter prämienberechtigt. - Voraussetzung für den Erhalt der Flächenprämie ist die Bewirtschaftung des Bodens. - Die Zusatzprämien werden einmalig festgesetzt und in Einzelschritten bis 2012 abgebaut. Mit dem freiwerdenden Prämienvolumen wird die differenzierte Flächenprämie aufgestockt. - Die Zusatzprämie, die bis 2012 auf die Flächenprämie umgelegt wird, wird aus dem betriebsindividuellen historischen Prämienvolumen des betreffenden Referenzzeitraums ermittelt. - Für die Zusatzprämie gilt außerdem: - keine Veräußerbar- und Handelbarkeit, - Übertragung nur bei Hofübergabe und Einbringung in Betriebsgemeinschaften, - einmalige Festsetzung zum Einstieg, keine Anpassung bei Flächenfluktuation, - bei Aufgabe der Landbewirtschaftung entsprechende Aufstockung der Flächenprämien. - Ein zukünftiger Ausgleich für Preissenkungen bei der Milch wird an die einzelbetriebliche Milchreferenzmenge gebunden und nicht auf die Flächenprämie umgelegt. Das Kombinationsmodell hat entscheidende Vorteile. Es - bringt mehr Marktorientierung, - reduziert den Verwaltungsaufwand und ist transparent, - enthält eine Grünlandkomponente, - ist WTO-konform, - vermeidet Brüche in der Startphase und ermöglicht den Betrieben Anpassungsreaktionen. 6. Kein Cross-Compliance, keine Modulation und keine Degression Jeder Landwirt muss die gesetzlichen Umwelt- und Verbraucherschutzstandards einhalten. Insofern ist eine Bindung an die Direktzahlungen nicht notwendig. Besondere Umweltleistungen der Landwirtschaft, die über die gute fachliche Praxis und die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen, sind nach wie vor gesondert zu honorieren. Die Modulation ist zu bürokratisch und nicht im Interesse der wirtschaftenden Betriebe. Entwicklungspolitik für den ländlichen Raum, Agrarstruktur- und Agrarumweltpolitik können von den Ländern auch ohne Modulation hervorragend betrieben werden, wie aus vielen Beispielen erkennbar ist. Dementsprechend ist hierfür auch eine Kürzung der Direktzahlungen entbehrlich. Die von der Kommission zusätzlich vorgeschlagene Degression zur Finanzierung kostenträchtiger Änderungen von Marktordnungen (z.B. für Zucker, Wein, Oliven oder Baumwolle) ist ebenfalls abzulehnen. Modulation und Degression würden im Übrigen auch zu einem nicht akzeptabeln Mittelabfluss aus Deutschland in südliche Mitgliedstaaten in Höhe von mehreren Hundert Millionen Euro zwischen 2007 und 2013 führen. 7. Flächenstilllegung/Nachwachsende Rohstoffe Im Bereich der obligatorischen Flächenstilllegung will die EU-Kommission ein Anbauverbot für die Stilllegungsflächen, insbesondere auch ein Verbot für den Anbau nachwachsender Rohstoffe. Letzteres war nach dem bisherigen System erlaubt, soll aber in Zukunft nicht mehr möglich sein. Ersatzweise soll für nachwachsende Rohstoffe eine Förderprämie von 45 € je Hektar in der EU bei einer maximalen garantierten Höchstfläche von 1,5 Mio. Hektar gewährt werden. Die Politik der EU-Kommission ist nicht nachvollziehbar! Erstens reichen die 45 € je Hektar Flächenprämie niemals aus, um den Anbau nachwachsender Rohstoffe gegenüber anderen Produkten wirtschaftlich interessant zu gestalten. Zum anderen ist auch die Obergrenze von 1,5 Mio. Hektar völlig unzureichend. Nach Berechnungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums müsste die Anbaufläche für nachwachsende Rohstoffe in der EU über 8 Mio. Hektar betragen, wenn der Richtwert der EU-Kommission zur Erreichung des angestrebten Anteils an biogenen Treibstoffen in Höhe von 5,75 % im Jahr 2010 erreicht werden soll. Die Situation beim Anbau nachwachsender Rohstoffe würde sich angesichts der Kommissionsvorschläge gegenüber dem heutigen Stand deutlich verschlechtern. Das wollen wir nicht. Ein Anbau nachwachsender Rohstoffe auch auf Stilllegungsflächen muss auch künftig möglich sein! 8. Eigene Lösung für Milch Bei Milch sehen die EU-Vorschläge vor, die im Rahmen der Agenda 2000 beschlossene Reform vorzuziehen und zu vertiefen. Die vorgeschlagene jährliche Absenkung des Stützpreisniveaus in fünf Stufen verändert drastisch die Einkommenssituation bei den Milcherzeugern und gefährdet den Milchstandort Deutschland. Die derzeit vorgeschlagene Preissenkung von mehr als 28 % wird dazu führen, dass viele Landwirte wegen der zu erwartenden Einkommenseinbußen aus der Milcherzeugung ausscheiden müssen. Der Ansatz der EU-Kommission zur Verlängerung der Milchquotenregelung bis 2014/15 ist richtig. Der Mengendruck auf die Märkte wird durch die zusätzliche Quotenaufstockung jedoch weiter erhöht, ohne dass sicher ist, dass die Nachfrage ebenfalls wächst. Die vorgeschlagenen Preissenkungen und Quotenerhöhungsschritte entsprechen nicht der Marktlage. Die Milchmarktreform darf nicht vorgezogen werden. Zusätzliche Quotenerhöhungen müssen unterbleiben. Zur Stabilisierung der Einkommen der Milcherzeuger ist der in der Reform vorgesehene Teilausgleich für Preissenkungen auch bei Nichtumsetzung der Reformschritte zu gewähren. Die Milchquotenregelung macht nur Sinn, wenn sie sich konsequent an der Marktlage orientiert. Nur so wird gewährleistet, dass die Milchproduktion auch in Grünlandbereichen und benachteiligten Gebieten erhalten bleibt. III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, zusammen mit der großen Mehrheit der Bundesländer Einfluss zu nehmen auf die Bundesregierung, dass sie sich im Sinne der Zukunftsfähigkeit der nordrhein-westfälischen und der deutschen Landwirtschaft dafür einsetzt, dass die aufgeführten Eckpunkte auf europäischer Ebene mehrheitsfähig und umgesetzt werden. Dr. Jürgen Rüttgers Eckhard Uhlenberg Marie-Luise Fasse Urban Jülich Wilhelm Lieven Friedhelm Ortgies Clemens Pick Reinhold Sendker und Fraktion
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