Obligatorische Dauerbrache gefährdet Pachtbetriebe

Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1196 des Abgeordneten Eckhard Uhlenberg (CDU)

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
13. Wahlperiode
Drucksache 13/3845


Drucksache 13/3680:
Wortlaut der Kleinen Anfrage 1196 vom 14. März 2003:

Im Agrarausschuss des Bundesrates hat Nordrhein-Westfalen die von der EU-Kommission im Rahmen der EU-Agrarreform vorgeschlagene obligatorische 10-jährige Dauerbrache begrüßt.


Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie soll in einem reinen Pachtbetrieb die 10-jährige Dauerbrache sichergestellt werden, wenn der Pachtvertrag keine 10 Jahre mehr läuft bzw. der Verpächter eine Dauerbrache untersagt?

2. Wie erklärt die Landesregierung, dass sie sich für mehr Marktorientierung der landwirtschaftlichen Produktion ausspricht und gleichzeitig eine unflexible Dauerbrache für 10 Jahre begrüßt?

3. Wird die Landesregierung ihre Position zur obligatorischen Dauerbrache korrigieren und sich im Sinne der Mehrheitsmeinung im Agrarausschuss des Bundesrates für die Möglichkeit zur Rotationsbrache einsetzen, welche den Anbau von nachwachsenden Rohstoffen stärkt und die ökologisch sinnvolle Verwertung von Wirtschaftsdüngern fördert?
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Antwort der Ministerin für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 25. April 2003 namens der Landesregierung:

Zu den Fragen 1 bis 3

Zusammen mit Schleswig-Holstein hat Nordrhein-Westfalen im Bundesrat einen Antrag zu den vorgeschlagenen EG-Verordnungen zur EU-Agrarreform mit zwei Kernaussagen zur langjährigen Stilllegung eingebracht. Darin wird die langfristige ökologische Flächenstilllegung begrüßt und gefordert, dass es möglich sein soll, den Ertrag dieser Flächen zur energetischen Nutzung bzw. für die Nutzung mit nachwachsenden Rohstoffen heranzuziehen.

Der Antrag entspricht damit den grundsätzlichen Linien der Landesagrarpolitik zur Umgestaltung der gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik, stärker und systematischer Umweltbelangen zu integrieren und neue, einkommenssichernde Aktivitäten zu unterstützen. Mit diesen Grundaussagen sind, anders als die Fragen suggerieren, keine Detailforderungen und Einzelfestlegungen verbunden worden. Es besteht keine Veranlassung, die Aussagen des Bundesratsantrages zu korrigieren, da die strategische Ausrichtung weiterhin zutreffend ist. Die Position des Landes lässt genügend Spielraum für eine sinnvolle Ausgestaltung und Konkretisierung, damit die Landwirtschaft die vielfältigen Aufgaben, die sie neben der Nahrungsmittelerzeugung hat, wahrnehmen kann.

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