Novellierung der Düngeverordnung schadet Agrarstandort NRW
Kleine Anfrage 1801 im Landtag NRW / Drucksache 13/5471 Bundesministerin Renate Künast und Bundesminister Jürgen Trittin haben sich auf einen einschneidenden Entwurf zur Änderung der Düngeverordnung verständigt, welcher in Kürze dem Bundesrat zugeleitet werden soll. Der Deutsche Bauernverband hat den Entwurf wegen seiner Überbürokratisierung scharf kritisiert und vor einer Gefährdung des heimischen Gemüsebaues und der Tierproduktion gewarnt. Gerade der Agrarstandort Nordrhein-Westfalen würde in der Tierproduktion und im Gemüsebau hart getroffen. Ich frage daher die Landesregierung: 1.Welche Auswirkungen auf den nordrhein-westfälischen Gemüseanbau erwartet die Landesregierung durch die für Stickstoff festgelegten Bilanzobergrenzen? 2.Welche Auswirkungen hätte die Streichung der Möglichkeit zur Düngung nach Entzug auf sehr hoch mit Phosphat und Kali versorgten Böden (§ 3 Abs. 6 der Düngeverordnung) auf die Ausbringung von Wirtschaftsdünger und die Tierproduktion in Nordrhein-Westfalen? 3.Warum hat Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn auf der Agrarministerkonferenz am 26. März 2004 in Osnabrück sich nicht der Protokollerklärung von 14 Bundesländern angeschlossen, welche darin den Bund gebeten haben, im Hinblick auf Cross Compliance die Novelle zunächst auf die aufgrund der EU-Vorgaben national umsetzungsnotwendigen Punkte zu beschränken? 4.Wird die Landesregierung bei der Beratung des Verordnungsentwurfes im Bundesrat sich dafür einsetzen, dass entsprechend dem „Düsseldorfer Signal für Erneuerung und Konzentration“ vom Juni vergangenen Jahres EU- und Bundesrecht in der Regel 1 : 1 umgesetzt und selbsterzeugte Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen Regionen ausgeschlossen werden? Eckhard Uhlenberg
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