Landesregierung muss sich für Abschaffung des nationalen Modulationsgesetzes einsetzen

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 13/3729
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

Landesregierung muss sich für Abschaffung des nationalen Modulationsgesetzes einsetzen

I.
Der Landtag fordert die Landesregierung auf, sich im Bundesrat und insbesondere gegenüber der Bundesregierung sowie den Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis`90/Die Grünen für die Abschaffung des nationalen Modulationsgesetzes einzusetzen.


II. Begründung
Die zum 1. Januar 2003 durch die Bundesregierung im nationalen Alleingang eingeführte Pflicht-Modulation bedeutet eine pauschale Kürzung der von der Europäischen Union bezahlten Preisausgleichszahlungen an die landwirtschaftlichen Betriebe um zwei Prozent jährlich oberhalb eines Freibetrages von 10.000 Euro. Die auf europäischer Ebene 1999 festgelegte Höchstgrenze für die freiwillige Modulation liegt bei 20 Prozent. Die national einbehaltenen Modulationsmittel sollen ergänzt durch europäische Mittel in den ländlichen Raum in Form von Agrarumweltmaßnahmen zurückfließen. Es wird also den landwirtschaftlichen Betrieben zunächst mit hohem bürokratischen Aufwand Geld entzogen, das anschließend vom Staat wieder für Maßnahmen zur Verfügung gestellt wird, die den Bedürfnissen einer leistungsfähigen Landwirtschaft zwar nicht immer entsprechen, von den Betrieben aber trotzdem angenommen werden, damit sie wenigstens etwas von dem Geld zurück erhalten, das ihnen zuvor genommen wurde.

Der in der vergangenen Woche von der Bundesregierung verabschiedete Agrarbericht 2003 dokumentiert für das laufende Wirtschaftsjahr 2002/2003 nach dem Einkommensrückgang im Vorjahr in Deutschland von 6,6 Prozent (Nordrhein-Westfalen: minus 14,0 Prozent) ein weiteres Minus von etwa 15 Prozent. Prognosen für Nordrhein-Westfalen gehen von einem noch größeren Einkommensrückgang aus.

Angesichts dieser dramatischen Einkommenssituation der landwirtschaftlichen Betriebe ist der Alleingang der rot-grünen Bundesregierung mit der nationalen Modulation ab dem 1. Januar 2003 ein negatives Signal an die Landwirtschaft. Die nationale Modulation hat insbesondere folgende Auswirkungen: Mehr statt weniger Bürokratie, zusätzliche finanzielle Belastungen für die Landwirte, hohe Verfahrenskosten, marginale Umweltwirkungen, viele Unsicherheiten bei Verfahrens- und Finanzierungsfragen sowie ein hohes Anlastungsrisiko.

Nachdem zwischenzeitlich bei den Bundesländern auch über die parteipolitischen Grenzen hinweg ein breiter Konsens in der diesbezüglichen Einschätzung des Gesetzes besteht, muss die nordrhein-westfälische Landesregierung uneingeschränkt dafür eintreten, dass das nationale Modulationsgesetz umgehend ausgesetzt oder besser noch abgeschafft wird, bevor die Bundesländer weitere Steuergelder in die Umsetzung zu Lasten der Leistungsfähigkeit unserer landwirtschaftlichen Familienbetriebe investieren.

Dr. Jürgen Rüttgers, Eckhard Uhlenberg, Marie-Luise Fasse, Urban Jülich, Wilhelm Lieven, Friedhelm Ortgies, Clemens Pick, Reinhold Sendker
und Fraktion

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