Friedhelm Ortgies: Qualität vor Quantität durch Novellierung des Landschaftsgesetzes
Kommunale Spitzenverbände, Vertreter der Land- und Forstwirtschaft, des Gartenbaus sowie Teile der anerkannten Naturschutzverbände haben in der heutigen Anhörung zum Entwurf des von der Landesregierung vorgelegten neuen Landschaftsgesetzes im Landtag den Grundsatz "Qualität vor Quantität" begrüßt. "Das Gesetz bietet die große Möglichkeit, den hohen Flächenverbrauch zu senken und einen Ausgleich auf qualitativ hochwertigen Flächen zu realisieren. Dies ist gerade mit Blick auf den Flächenbedarf in Nordrhein-Westfalen, zum Beispiel durch die Produktion von Nahrungsmitteln und nachwachsenden Rohstoffen, erforderlich", erklärte Friedhelm Ortgies, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion.
Die Verbände begrüßten insbesondere die Regelung, dass in Zukunft nur noch so viel Fläche in Anspruch genommen werden soll, wie für den Eingriff selbst benötigt wird. Außerdem wird die Rückführung der spezifisch nordrhein-westfälischen Überregulierungen im Umweltrecht auf die 1:1-Umsetzung von EU- und bundesrechtlichen Vorgaben äußerst positiv bewertet. "Die Beiräte bei den unteren Landschaftsbehörden übernehmen zukünftig auch die Aufgaben der mittleren und höheren Beiräte und tragen damit zum Bürokratieabbau auf Landesebene bei", entgegnete Ortgies der Kritik an der Abschaffung der Beiräte an den mittleren und höheren Landschaftsbehörden. "Die Anhörung hat gezeigt, dass der Gesetzentwurf mit seinen Grundsätzen 'Freiwilligkeit vor Zwang' sowie 'Vertragsnaturschutz vor Ordnungsrecht' in die richtige Richtung geht. Mit diesem Landschaftsgesetz wird wieder eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Landschaftsbehörden und den Menschen vor Ort möglich", so Ortgies.
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