Einsatz von kupferhaltigen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1168 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 13. Wahlperiode Drucksache 13/3820 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1168 der Abgeordneten Marie-Luise Fasse, Urban Jülich, Wilhelm Lieven, Friedhelm Ortgies, Clemens Pick, Reinhold Sendker und Eckhard Uhlenberg CDU
Drucksache 13/3589: Einsatz von kupferhaltigen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft Wortlaut der Kleinen Anfrage 1168 vom 18. Februar 2003: Bundeslandwirtschaftsministerin Künast und Bundesumweltminister Trittin haben am 3. Juni 2002 ein gemeinsames Konzept zum Düngemitteleinsatz in der Landwirtschaft vorgestellt. Für Rinder- und Schweinegülle sollen erstmals verbindliche Grenzwerte selbst bei den Spurennährstoffen Kupfer und Zink vorgeschlagen werden. So werden bei Schweinegülle auf Tonböden 90 mg Kupfer je Kilogramm Trockensubstanz vorgeschlagen, bei Lehmböden 75 mg und bei Sandböden 60 mg. Die durchschnittlichen Gehalte an Kupfer in Schweinegülle betragen 230 bis 258 mg je Kilogramm Trockensubstanz. Die Landesregierung hat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU, Drs. 13/2284 vom 1. August 2002, festgestellt, dass die auf Sandböden vorgeschlagenen Grenzwerte von nur 3,6 % der Schweinegüllen eingehalten werden. Gleiches gilt für Lehm- und Tonböden. „93 % der untersuchten Güllen halten keinen der vorgeschlagenen Kupfergrenzwerte ein.“ Im ökologischen Landbau ist der Einsatz von kupferhaltigen Pflanzenschutzmitteln unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Höchstmenge von 8 kg Kupfer je Hektar und Jahr erlaubt. In einem Kubikmeter Schweinegülle sind 6 kg Trockensubstanz. In 1 kg Trockensubstanz befinden sich bis zu 258 mg Kupfer. Um 8 kg Kupfer zu erreichen, wie sie durch den Pflanzenschutzeinsatz im ökologischen Landbau erlaubt sind, müsste eine Menge von 5.000 Kubikmeter Schweinegülle je Hektar und Jahr ausgebracht werden. Diese Rechnung macht deutlich, dass entweder die vom Bundeslandeswirtschaftsministerium und vom Bundesumweltministerium vorgeschlagenen Werte viel zu niedrig oder die im ökologischen Landbau zugelassenen Kupferfrachten viel zu hoch sind. Eine größtmögliche Offenheit ist in diesem sensiblen Bereich im Interesse der Verbraucher und der Landwirte – unabhängig davon, ob die Betriebe alternativ oder herkömmlich bewirtschaftet werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1.Wie bewertet die Landesregierung die vom Bundeslandwirtschaftsministerium und vom Bundesumweltministerium vorgeschlagenen Grenzwerte für Düngemittel, insbesondere bezüglich ihrer wissenschaftlichen Fundierung und der Auswirkungen auf die Landwirtschaft? 2.Welche Mengen an Schweinegülle werden üblicherweise im herkömmlichen Landbau je Hektar und Jahr ausgebracht? 3.Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass im ökologischen Landbau unter gewissen Voraussetzungen eine Kupferfracht entsprechend 5000 Kubikmeter Schweinegülle je Hektar und Jahr ausgebracht werden kann? 4.Welche Alternativen zum Einsatz kupferhaltiger Pflanzenschutzmittel im ökologischen Landbau sind der Landesregierung bekannt und wie bewertet sie diese unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten? 5.Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die Diskussion über den Einsatz von Düngemitteln auf eine wissenschaftlich abgesicherte und alle Anbaumethoden fair behandelnde Grundlage zu stellen? _____________ Antwort der Ministerin für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 14. April 2003 namens der Landesregierung: Vorbemerkung: Das von BMVEL und BMU gemeinsam vorgelegte Konzept zur Begrenzung des Schadstoffeintrages bei der Düngung stellt ein Diskussionspapier dar, das in einer auf der Agrarministerkonferenz am 21.3.2003 in Schwerin beschlossenen AMK/UMK Arbeitsgruppe weiter bearbeitet werden soll. Die dort vorgeschlagenen Grenzwerte, vor allem auch für Wirtschaftsdünger, bedürfen noch der Diskussion. So besteht noch erheblicher Forschungsbedarf zu essenziell notwendiger Kupfer- und Zinksupplementierung in Schweinemastfutter. Für den Einsatz kupferhaltiger Pflanzenschutzmittel wird im Pflanzenschutzrecht, in der EG-Öko-Verordnung und bei den Ökoverbänden eine Minimierungsstrategie verfolgt. Zur Frage 1 Die deutliche Reduzierung von Schadstoffen in Düngemitteln sowie die Harmonisierung der jeweiligen Grenzwerte untereinander sieht die Landesregierung grundsätzlich als dringend erforderlich an, um langfristig eine Anreicherung von Schadstoffen im Boden zu vermeiden. Die in dem von BMVEL und BMU vorgelegten Konzept skizzierte Ableitung von Grenzwerten unter Berücksichtigung der beiden Handlungsoptionen des Bodenschutzes „Gleiches zu Gleichem“ und „Eintrags-/Austragsgleichgewicht“ stellt unter Beachtung der Schutzziele des Bodenschutzrechts grundsätzlich einen sinnvollen Ansatz dar, der jedoch noch der weiteren Diskussion bedarf. Die Vermeidung von Schadstoffanreicherungen im Boden ist Voraussetzung für eine langfristig nachhaltige landwirtschaftliche Produktion. Zur Frage 2 Die im Jahr ausgebrachte Menge an Gülle hängt von der angebauten Kultur und dem je nach Ertrag zu erwartenden Nährstoffentzug, von der Düngungsstrategie, das heißt dem Verhältnis Wirtschaftsdünger-Mineraldünger, dem Nährstoffgehalt der Gülle und den Standortvoraussetzungen ab. Daher kann keine pauschale übliche Menge angegeben werden. Unter Beachtung der genannten Voraussetzungen kann jedoch von einer Spanne zwischen 10 und 30 Kubikmeter je Hektar im Jahr ausgegangen werden. Zur Frage 3 Die Landesregierung kann hinsichtlich des zulässigen Einsatzes von Kupfer keine wesentlichen Unterschiede zwischen dem ökologischen und dem konventionellen Landbau erkennen. Kupferhaltige Pflanzenschutzmittel sind sowohl im konventionellen als auch im ökologischen Landbau zugelassen und werden im Weinbau, Hopfenanbau, Obstbau, Kartoffelanbau und Gemüse- und Zierpflanzenanbau angewendet. Im Weinbau und Hopfenanbau ist der Einsatz bislang unverzichtbar, an Alternativen wird intensiv gearbeitet (s. Frage 4). Mit der EG-Ökoverordnung 2092/91 wird eine Minderungsstrategie mit schrittweiser Reduzierung der zulässigen Höchstmengen an Kupfer verfolgt. Grundsätzlich ist der Einsatz von Kupfer in den zugelassenen Mengen ökotoxikologisch durchaus bedenklich. Auch wenn es zur Zeit keine sinnvollen Alternativen zum Einsatz kupferhaltiger Pflanzenschutzmittel in einigen konventionellen Spezialkulturen und ökologisch angebauten Kartoffeln gibt, sollten daher in allen Bereichen die Minderungspotenziale, die bei Schweinegülle über eine Reduzierung der Kupfersupplementierung im Futter auf das ernährungsphysiologisch notwendige Maß vergleichsweise leicht zu erreichen sind, genutzt werden. Im Übrigen ist die vorgetragene Berechnung nicht nachvollziehbar. Die im ökologischen Landbau nach der Verordnung (EG) Nr. 473/2002 maximal zulässigen Kupfermengen von 6 bzw. 8kg Kupfer je Hektar und Jahr entsprechen etwa einer mit 388 bzw. 518 und nicht - wie angegeben - 5000 Kubikmetern Schweinegülle ausgebrachten Menge. Nach Literaturangaben und Länderdaten, die durch die UMK-AMK-LABO Arbeitsgruppe zur einheitlichen Bewertung von Düngemitteln im Jahr 2000 zusammengestellt wurden, enthält Schweinegülle im Mittel 309 mg Kupfer je kg Trockenmasse. Bei einem durchschnittlichen Trockenmassegehalt der Schweinegülle von 5% (dies entspricht 50 kg Trockenmasse und nicht 6 kg wie in der Anfrage dargelegt) ergibt sich eine Kupferfracht von 15,45 g pro Kubikmeter Gülle. Die Menge von 8 kg Kupfer entspricht demnach einer Güllemenge von 518 Kubikmetern. Zur Frage 4 Forschungsvorhaben zu Bekämpfungsalternativen beim Einsatz kupferhaltiger Pflanzenschutzmittel wurden in NRW, auch im Auftrag des MUNLV, in den letzten Jahren verstärkt durchgeführt. Zum einen wird dabei auf vorbeugende Maßnahmen, wie beispielsweise den Anbau möglichst wenig anfälliger Sorten, Vorkeimen des Pflanzgutes bei Kartoffeln und Standortauswahl gesetzt. Zum anderen werden alternative biologische Präparate auf ihre Wirksamkeit untersucht. Bisher wurde noch kein in der Wirksamkeit mit Kupfer vergleichbares Präparat gefunden. Die Aufwandmengen und Anwendungshäufigkeiten wurden jedoch durch neue Präparate, neue Formulierungen und verbesserte Applikationstechniken sowie die vermehrte Anwendung vorbeugender Maßnahmen in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgefahren. Zur Frage 5 Das von BMVEL und BMU vorgelegte Konzept bedarf aus der Sicht der Landesregierung einer weiteren Bearbeitung, insbesondere im Hinblick auf die Berücksichtigung aller Eintragspfade in den Boden, weiterer Schadstoffe sowie der Auswirkungen auf die verschiedenen Anwendungsbereiche. Dazu beteiligt sich die Landesregierung an den aktuellen Diskussionen auf Bund-/Länderebene und hat sich auf der AMK am 21.3.2003 in Schwerin erfolgreich für eine weitere Bearbeitung in einer UMK/AMK-Arbeitsgruppe eingesetzt.
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