Alle Voraussetzungen für die Einrichtung des Nationalparks Eifel schaffen
Entschließungsantrag der Fraktion der CDU zu dem Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 13/4700) Nationalpark Eifel: Erster Nationalpark in Nordrhein-Westfalen I. Der Landtag beschließt: Die rechtlichen, politischen und finanziellen Voraussetzungen zur Einrichtung des Nationalparks Eifel werden umgehend geschaffen. II. Begründung Im kommenden Jahr wird Belgien die militärische Nutzung des Truppenübungsplatzes Vogelsang einstellen und das Gelände 2005 an die Bundesrepublik Deutschland zurück geben. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MUNLV NRW) plant, zum 1. Januar 2004 in der Nordeifel per Rechtsverordnung den Nationalpark Eifel auszuweisen. Das Großschutzgebiet liegt zwischen Nideggen im Nordosten und dem Königreich Belgien im Südwesten und umfasst die südlichen Teile der Kreise Aachen und Düren sowie den westlichen Teil des Kreises Euskirchen. Der Nationalpark Eifel wird der erste Nationalpark in NRW, gleichzeitig der 14. Nationalpark in Deutschland und darüber hinaus der erste Nationalpark der bodensauren Buchenwälder sein. Das Nationalparkgebiet soll rund 11.000 Hektar (ha) mit überwiegend Waldflächen umfassen. Über 2/3 dieser Fläche entfallen auf Staatswaldflächen des Landes NRW. Dabei handelt es sich um die Staatswaldgebiete Dedenborn, Hetzingen, Kermeter und Wahlerscheid. Darüber hinaus sollen die Flächen des Truppenübungsplatzes Vogelsang einfließen. Mit dem Nationalpark sollen die für die Naturlandschaft der nördlichen Eifel charakteristischen Lebensräume und Lebensgemeinschaften auf bodensauren Standorten zwischen 200 und 600 m über NN besonders geschützt werden. Dies sind insbesondere Laubwälder, Quellgebiete, Bachtäler, Felsbildungen und diverse Offenlandbiotope. Im Nationalparkgebiet kommen über 230 gefährdete Pflanzen- und Tierarten vor. Schutzzweck ist es u.a., die Lebensräume beispielsweise folgender Tierarten zu bewahren bzw. wiederherzustellen: Wildkatze, Biber, verschiedene Fledermausarten, Uhu, Roter Milan, Schwarzstorch, Wespenbussard, Eisvogel, Neuntöter, Schwarz- und Mittelspecht, Mauereidechse und Schlingnatter. Die Errichtung des Nationalparks Eifel ist für die zukünftige Regionalentwicklung der Eifel von herausragender Bedeutung. Der seit über 30 Jahren existierende Nationalpark Bayerischer Wald bewirkte eine Verzehnfachung der Übernachtungszahlen in den Randgemeinden des Nationalparks. Das touristische Einzugspotenzial im Umfeld des Nationalparks Eifel liegt mit 7 bis 8 Millionen Menschen dreimal so hoch wie im gleichen Einzugsbereich des Nationalparks Bayerischer Wald. Das macht deutlich, welche Chancen für die regionale Tourismuswirtschaft in einem Leitprojekt Nationalpark Eifel liegen. Dabei kommt es besonders darauf an, mit einem vernünftigen Konzept alle Kommunen und auch die bereits bestehenden touristischen Einrichtungen im Umfeld des Nationalparks von diesem profitieren zu lassen.
In der Diskussion um den Nationalpark Eifel gibt es einen wichtigen Komplex, der eine besondere Bedeutung hat. Es geht um die zukünftige Nutzung des Kerns des Truppenübungsplatzes, des „Camp Vogelsang“, das als ehemalige NS-„Ordensburg“ Vogelsang errichtet worden ist. Eine Folgenutzung der Gebäude der ehemaligen Ordensburg ist in Verbindung mit einer angemessenen Aufarbeitung der Geschichte des Gebäudekomplexes und des Nationalsozialismus von gesamtstaatlicher Bedeutung. Die Bewältigung dieser Aufgabe ist keine alleinige Aufgabe des Landes Nordrhein-Westfalen. In besonderer Weise ist die Bundesregierung auf Grund der historischen Verpflichtung aufgefordert, die Folgenutzung in der Verantwortung als Eigentümer der denkmalgeschützten „Ordensburg“ zu klären. Während die rechtlichen und politischen Voraussetzungen für die Einrichtung des Nationalparks Eifel auf einem guten Weg sind, hat die Landesregierung bisher keine Klarheit bei den finanziellen Voraussetzungen für die Verwirklichung des Projektes geschaffen, die über den vom Land bereitgestellten Betrag hinausgehen und erforderlich sind. Dies muss in Verhandlungen mit dem Bund umgehend geschehen. Dr. Jürgen Rüttgers Eckhard Uhlenberg Marie-Luise Fasse Urban Jülich Wilhelm Lieven Friedhelm Ortgies Clemens Pick Reinhold Sendker und Fraktion
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